Standardinformationen Finat GmbH / DIY-Kredit

Gemäß § 4 der Standesregeln für Kreditvermittlung (BGBl. II Nr. 86/2016)

1. Register
Eingetragen im GewerbeInformationsSystem Austria (GISA) mit der Registernummer: 36666812 (Überprüfungsmöglich-keit unter: www.gisa.gv.at/abfrage ).

2. Art der Kreditvermittlung
Die Finat GmbH tritt gegenüber Kunden als ungebundener Kreditvermittler auf.

3. Beratungsdienstleistungen
Es werden Beratungsdienstleistungen angeboten. Die Empfehlung bezieht sich auf eine größere Auswahl von Kreditverträgen/Produkten am Markt.

4. Beschwerdemöglichkeit
Bei Beschwerden kann die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister unter fdl.ombudsstelle@wko.at in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung durch das FIN-NET oder die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.

5. Entgelt
Für die Kreditvermittlungstätigkeit erhält der Kreditvermittler im Falle eines Kreditabschlusses eine Provision vom Kreditgeber. Die Provision steht dem Kreditvermittler als Vergütung seiner Dienstleistung zu. Verbraucher können Auskunft über die jeweiligen Provisionshöhen der angebotenen Kredite verlangen. Bei Kreditverträgen nach dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) beträgt die Provision € 2.950 und wird im ESIS-Merkblatt (Europäisches Standardisiertes Merkblatt) angegeben.

6. Höchstbeträge
Gemäß § 8 der Standesregeln für Kreditvermittlung (BGBl. II Nr. 86/2016) sind die für Kreditvermittlungen zulässigen Höchstsätze der Provisionen oder sonstigen Vergütungen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich um Höchstbeträge handelt, ersichtlich zu machen. Entsprechend dieser Verpflichtung informiert die Finat GmbH hiermit, dass die Provision oder sonstige Vergütung von Personalkrediten 5% der Bruttokreditsumme nicht übersteigen darf. In dem der Berechnung zugrunde zu legenden Bruttokreditbetrag dürfen keine Zinsen enthalten sein.

7. Informationserteilung seitens des Kreditsuchenden
Für eine Kreditvergabe sind Informationen und unabhängig nachprüfbare Nachweise für die Kreditvergabe vom Kreditsuchenden beizubringen. Diese Angaben müssen korrekt und so vollständig sein, dass diese für eine ordnungsgemäße Kreditwürdigkeitsprüfung ausreichen. Der Kredit kann nicht gewährt werden, wenn sich der Kreditsuchende weigert, diese Informationen oder Nachweise vorzulegen.

8. Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung ( https://www.finaustria.at/datenschutz ).